Die Region Hannover hat am 10. November eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, deren Regelungen über die Vorgaben der niedersächsischen Corona-Verordnung hinaus gehen. Demnach erhalten ab dem 12. November nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu geschlossenen Räumen in:
- der Gastronomie, in Diskotheken, Clubs und Bars,
- in Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen,
- in Museen, Kinos, Theater und ähnlichen Betrieben
- sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks.
Davon ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahre sowie Erwachsene mit einer Kontra-Indikation. Letztere müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen.